Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

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Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Der Ausbau wird ganz sicher von der EEG-Novelle profitieren. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.

Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde von Bundesregierung beschlossen

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Umso erfreulicher ist es, dass die Ampelkoalition nun zur einst versprochenen EEG-Umlage ein Statement abgegeben hat. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Jede Kilowattstunde Strom wird damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent günstiger. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Mit der Maßnahme sollen Stromkunden kurzfristig entlastet werden. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Verbrauchern macht der Strommarkt derzeit Angst

Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Als Endkunden werden sie die Strompreiserhöhungen letzten Endes aufgebrummt bekommen, die Versorger reichen ihre eigenen Mehrkosten weiter.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Gemäß dem EEG 2021 ist bis 2030 für die erneuerbaren Energiequellen nur ein Anteil von 65% am Bruttostromverbrauch vorgesehen. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Die Novelle sieht zudem vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und für die öffentliche Sicherheit von größter Bedeutung ist. Stellen sich dem Ausbau der Windenergie zu Lande Hemmnisse entgegen, sollen diese durch gesonderte Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.

Die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“, die jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage sowie für die KWKG-Umlage benötigt wird, soll an die neuen Vorgaben zu den Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst werden. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.

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