EU-Gesetze erlauben keine pauschalen Verbote von GVO

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In Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen zeigt die EU eine inkonsistente Haltung. Obwohl gv-Pflanzen und Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten wenig Unterstützung finden, sind in der EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen zugelassen. Diese werden als Lebens- und Futtermittel importiert und vermarktet. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge in der politischen Warteschleife feststecken.

Politische Entscheidungen sind zusätzlich zur wissenschaftlichen Überprüfung bei gv-Pflanzen gefordert

Die EU-Gesetze zur Gentechnik legen fest, dass Zulassungsentscheidungen für gv-Pflanzen auf einer umfassenden wissenschaftlichen Überprüfung beruhen müssen. Allerdings ist zusätzlich eine politische Entscheidung erforderlich, um die endgültige Zulassung zu treffen. Aufgrund der Blockadehaltung in den Ausschüssen kann jedoch keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, was zu einem Dilemma führt und neue gv-Pflanzen daran hindert, zugelassen zu werden.

Die Haltung der nationalen Regierungen in der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU orientiert sich oft am öffentlichen Meinungsklima in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission ist jedoch dazu verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften umzusetzen und die gv-Pflanzen zuzulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher eingestuft wurden. Die nationalen Regierungen tragen keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie darauf vertrauen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission hat eine Reform des Ausschuss-Verfahrens vorgeschlagen, um nationale Regierungen daran zu hindern, Verantwortung zu vermeiden. Künftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um Zulassungsentscheidungen zu treffen. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten soll veröffentlicht werden.

Seit 2015 haben die Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau von gv-Pflanzen zu untersagen. Dieser Ansatz sollte einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik ermöglichen, ohne den wissenschaftlichen Grundsatz der Zulassungsentscheidungen aufzugeben. Allerdings besteht weiterhin ein Spannungsfeld zwischen den nationalen Anbauverboten und den formaljuristischen Erlaubnissen auf EU-Ebene, was zu Verwirrung in der Öffentlichkeit führt.

Die Zulassung neuer gv-Pflanzen in der EU ist seit Jahren ins Stocken geraten. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren haben. Besonders betroffen sind Landwirte in Spanien und Portugal, die weiterhin gv-Mais anbauen möchten, jedoch auf den bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais beschränkt sind. Dies bedeutet, dass ihnen der Zugang zu neuen und verbesserten gv-Pflanzen verwehrt bleibt.

Die Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU verdeutlicht den Widerspruch zwischen politischen Ankündigungen und tatsächlichen Entscheidungen. Obwohl klare Vorgaben und wissenschaftliche Sicherheitsprüfungen existieren, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, doch der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen führt zu Stillstand und einer schwierigen Situation für alle Beteiligten.

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