Die Bankerwelt von morgen fängt heute mit einem Praktikum an. Doch wie steht es um das Gehalt bei einem Praktikum bei Banken? Interessant ist, dass Praktika hier mit am besten vergütet werden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Praktikum bei Banken: Hohes Gehalt und viel Praxiserfahrung
Wer ein Praktikum bei Banken sucht, möchte später selbst in einer Bank oder bei einer Unternehmensberatung tätig sein. Auf jeden Fall sieht der Lebensplan „irgendwas mit Geld“ vor, wie viele Schulabgänger zu sagen pflegen.
Nicht zuletzt spielt die Vergütung eine Rolle, denn wer Karriere bei einer Bank machen möchte, sieht das Gehalt nicht selten als ausschlaggebend an. Dabei ist spannend, dass gerade Banken ihren Praktikanten deutlich mehr bezahlen als viele andere Arbeitgeber.
Durchschnittliche Gehälter beim Praktikum bei Banken
Die durchschnittlichen Gehälter orientieren sich am Mindestlohn für das Praktikum. Sie belaufen sich auf rund 36.500 Euro brutto im Jahr und sind damit deutlich höher als in vielen anderen Bereichen. Lediglich die Sparte der Unternehmensberatung zahlt ihren Praktikanten noch mehr Geld.
Die Spanne ist bei den Banken recht groß: Die Untergrenze für die Vergütung liegt um 30.000 Euro im Jahr, die Obergrenze bewegt sich bei 45.100 Euro. Vor allem in den großen Städten gibt es viele Jobs für Praktikanten. Berlin, München und Hamburg sind besonders häufig vertreten.
Im Detail sieht die Vergütung aber weniger erfreulich aus: Wer sich für ein Praktikum bei Banken interessiert, kann sich unter anderem bei der Deutschen Bundesbank bewerben. Dort liegt die Vergütung für Praktikanten bei bis zu 1.650 Euro im Monat, wenn der Praktikant bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügt.
Wer sich noch im Studium befindet, kann immerhin mit rund 800 Euro im Monat rechnen. Bei der Deutschen Bank gibt es im Bereich Privatkunden bis zu 1000 Euro im Monat für Praktikanten, die Jobs im Corporate Banking hingegen bringen schon im Praktikum das Doppelte.
Bis zu 3000 Euro bekommen Praktikanten, die ihr Praktikum bei Banken wie Rothschild machen. Hier kann das Kapital anderer Leute verwaltet und vermehrt werden – und gleichzeitig das eigene. Denn die Bank zahlt ihren Praktikanten die genannten 3000 Euro und steht damit an der Spitze der Banken, die eine besonders gute Vergütung offerieren.
Video: Schülerpraktikum bei der Deutschen Bank
Der Mindestlohn im Praktikum bei Banken
Immer wieder geht es um den Mindestlohn, der zuletzt auf 10,45 Euro angehoben wurde (Stand: Juli 2022). Natürlich sollten Praktikanten ihre Jobs nicht danach aussuchen, wie hoch das eventuelle Gehalt ist, sondern vor allem nach den Möglichkeiten, die sich ihnen dadurch auf dem späteren Lebensweg bieten.
In der Realität wird die Vergütung aber sehr wohl eine Rolle spielen und es ist durchaus wichtig, wie hoch das Gehalt im Praktikum sein wird. Viele bekannte Banken locken mit hoher Vergütung und versuchen so, die Finanztalente von morgen zu finden. Wenn das Praktikum bei Banken nicht direkt mit einem Gehalt beworben wird, stellt sich die Frage, ob nicht wenigstens der Mindestlohn gilt.
Anspruch auf Mindestlohn im Praktikum?
Heutige Praktikanten sind nicht mehr günstige Kaffeeköche, die ansonsten nur Akten sortieren und den Handlanger bei Besprechungen spielen. Sie bekommen wirkliche Arbeit zu tun und können am Ende des Praktikums eine wertvolle Hilfe für das Unternehmen sein. Wenn das kein Grund ist, eine angemessene Vergütung zu zahlen! Doch viele Arbeitgeber gehen nicht soweit und vergüten das Praktikum bei Banken nicht. Ob der Mindestlohn bzw. die zugehörigen Regelungen zutreffend sind, ist von verschiedenen Regelungen abhängig.
Gesetzliche Regelungen für den Mindestlohn
Noch bis vor einiger Zeit hatten Praktikanten grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Gehalt, wenn sie endlich eine Bank finden konnten, bei der sie arbeiten durften. Das hat sich geändert, zumindest teilweise. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Vergütung gezahlt wird.
Die folgenden Regelungen greifen im Praktikum bei Banken:
- Mindestlohn wird nur bei freiwilligen Praktika gezahlt, die länger als drei Monate dauern
- bei einem Pflichtpraktikum muss kein Gehalt gezahlt werden
- Einkünfte, die mit einem Pflichtpraktikum erzielt werden, sind frei von Versicherungsbeiträgen
- Einkünfte für ein freiwilliges Praktikum nach Abschluss des Studiums sind sozialversicherungspflichtig
Dass die Jobs, die im Rahmen eines Praktikums bei Banken möglich sind und entsprechend dem Mindestlohngesetz nicht vergütet werden, immer ohne Bezahlung stattfinden, stimmt so nicht. Denn es liegt in der Hand der Arbeitgeber, ob sie ein Gehalt zahlen oder nicht. Die Bank, die den Grundstein für die spätere Karriere legt, kann demzufolge jederzeit sagen, dass sie ihren Praktikanten eine Vergütung zahlt.
Solch finanzielle Anreize für Banken-Praktikanten werden gern bei Praktikanten gemacht, die sich als überaus fähig erweisen und denen eine Karriere bei der betreffenden Bank schmackhaft gemacht werden soll.
Darum lohnt sich ein Praktikum auch ohne Gehalt
Selbst wenn ein Unternehmen oder eine Bank kein Gehalt zahlen möchte, lohnt sich das Praktikum. Nur eben nicht finanziell! Dies sehen auch Praktikanten so, wenn sie dazu befragt werden, warum sie das Praktikum ohne Bezahlung machen. Die Erfahrungen im Unternehmen sind hier deutlich relevanter, sie bereiten auf die Zukunft bei der Bank oder einem anderen Unternehmen im Finanzsektor vor. Wer in die eigene berufliche Zukunft investieren möchte, wird das Praktikum auch dann gut finden, wenn er oder sie nicht dafür bezahlt wird.
Fakten zum Mindestlohngesetz
Das Mindestlohngesetz wurde 2014 verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2015. Seither wurden bereits viele Anpassungen vorgenommen. Unter anderem gilt das Gesetz nicht mehr nur für einige Branchen und lässt andere außen vor. Außerdem wurde der Mindestlohn schrittweise immer weiter angehoben. Derzeit liegt er bei 10,45 Euro pro Stunde, er soll noch in 2022 auf 12 Euro angehoben werden. Eingeführt wurde das Mindestentgelt, weil der Ausbeutung von Arbeitnehmern entgegengewirkt werden sollte. Zudem gab es immer mehr Fälle von Armut trotz Arbeit. Ob sich das angesichts steigender Verbraucherpreise aber mit einer Anhebung des Mindestlohns beheben lässt, sei infrage gestellt.
Das gilt für Praktikanten
Theoretisch sind Praktikanten vom Mindestlohngesetz eingeschlossen, denn sie gelten nach dem Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmer. Dabei gilt, dass auch zwei Praktika parallel im gleichen Unternehmen absolviert werden können. Die Mindestlohnpflicht muss dennoch nicht bestehen! Dies gilt, solange die Praktikumszeit unter drei Monaten bleibt. Wird dieser Zeitraum überschritten, muss das anstellende Unternehmen den Mindestlohn zahlen.
Das heißt, dass der Lohn dann ab Beginn des vierten Praktikumsmonats fällig wird. Dies ist nicht relevant, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Als solches ist es generell frei von jeder Vergütung und eine etwaige Gehaltszahlung ist immer eine Kann-Regelung. Ein Pflichtpraktikum kann beispielsweise im Rahmen eines Studiums verlangt werden, es ist dann zur Erlangung des Abschlusses nötig. Wenn das Pflichtpraktikum mindestens sechs Wochen dauern muss, ist es für höchstens diese sechs Wochen vom Mindestlohn befreit.
Sind mindestens sechs Monate Praktikum Pflicht, sind auch diese sechs Monate mindestlohnbefreit. Das heißt, dass der Zeitraum, der in der Studienordnung als Zeitraum für das Pflichtpraktikum vorgesehen ist, vom Mindestlohn ausgenommen ist.
Soll der Praktikant darüber hinaus noch länger ohne Zahlung einer Vergütung beschäftigt werden, kann im Anschluss an das Pflichtpraktikum ein dreimonatiges freiwilliges Praktikum absolviert werden. Wird dieser Zeitraum allerdings auch überschritten, muss das anstellende Unternehmen Geld an den Praktikanten zahlen.
Wichtig: Generell sind Minderjährige vom Mindestlohn ausgenommen. Sofern sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, fallen sie wieder unter das Mindestlohngesetz. Ansonsten gilt auch bei ihnen wieder, dass es auf das Wohlwollen des Unternehmens ankommt, ob ein Gehalt für die Dauer des Praktikums gezahlt wird oder nicht. Dies gilt im Übrigen auch für das Praktikum bei Banken und nicht nur bei Praktika in der freien Wirtschaft.