Welche Steuerklasse ist bei einer Eheschließung die richtige, 3 oder 5? Die Entscheidung sollte man genau überprüfen und dabei versuchen, ein wenig in die Zukunft zu sehen um bei Aktienkäufen keine Verluste zu erleiden . Ein Rechner hilft dabei, die Steuern im Voraus zu kalkulieren und herauszufinden, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt.
Die steuerliche Regelung bei Ehegatten
Bei einer Heirat sind viele Feinheiten zu klären. Unter anderem möchten die Ehepartner schon vorher wissen, wie sich der neue Status auf ihr monatliches Gehalt auswirkt. Sie können sich für die steuerlichen Klassen 3 und 5 entscheiden oder beide die Klasse 4 auswählen. Die häufigere Variante ist die Aufteilung 3/5. Diese eignet sich für Partner, bei denen die Differenz beim Brutto etwas höher ist. Aber wie wirkt sich die steuerliche Aufteilung auf das Netto aus? Ein Rechner hilft dabei, schon vorher zu kalkulieren, wie viel Euro man schließlich noch bekommt.
Bei der Steuerklasse 5 sind die Abzüge sehr hoch, dafür profitiert der Partner mit Klasse 3 von höheren Freibeträgen. Aus diesem Grund wählt der Partner die 5, bei dem das Einkommen geringer ist. Das ist für das Paar die günstigere Lösung, denn derjenige mit höherem Bruttogehalt muss deutlich weniger Lohnsteuer bezahlen und erhält somit einen hohen Nettoverdienst.
Mit der Aufteilung 3/5 sollen die Ehepaare entlastet werden, sodass sie im Vergleich zu Singles finanziell besser dastehen. Allerdings kann es möglich sein, dass bei einem annähernd gleich hohen Verdienst die Aufteilung 4/4 sinnvoller ist. Bevor man sich für die Klassen 3 und 5 entscheidet, sollte man also alles gut durchrechnen und auch die Alternative des Ehegattensplittings in Betracht ziehen.
Wichtige Details zur Steuerklasse 5 und den entsprechenden Abzügen:
- Sie ist einzig und allein für Ehegatten auszuwählen,
- der andere Partner erhält Steuerklasse 3,
- ein Grundfreibetrag ist nicht vorhanden,
- eventuell können die steuerlichen Klassen bei einer Veränderung der Situation geändert werden.
In welchem Fall lohnen sich die Abzüge in Steuerklasse 5?
Die hohen Abzüge bei der Entscheidung für die Klasse 5 wirken oft abschreckend, doch diese Wahl kann trotzdem günstiger sein. So hat der Partner mit der steuerlichen Klasse 5 zwar nur ein geringes Nettogehalt, dafür hat der andere durch die reduzierten Steuerabzüge ein höheres Nettoeinkommen. Unter anderem eignet sich die Klasse 5 für eine Phase, in der einer der beiden Partner nur einen Teilzeitvertrag bei seinem Arbeitgeber hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kinder zu versorgen sind.
Auch bei einer Weiterbildung oder wenn jemand aus anderen Gründen sein Arbeitspensum reduziert ist eventuell ein Wechsel der Steuerklassen rechnerisch sinnvoll. Je geringer das Brutto ist, umso niedriger sind die Abzüge. Gleichzeitig erhält der Besserverdiener durch die günstigere Steuerklasse 3 mehr Netto. Je nach Situation können die Klassen geändert werden: Hierfür muss allerdings bei der Finanzbehörde ein Antrag eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular für den Wechsel von 4/4 nach 3/5 ist direkt beim Finanzamt erhältlich, wo man es nach dem Ausfüllen wieder abgibt. Im Anschluss an diese Beantragung kommt es zur neuen Aufteilung der steuerlichen Klassen.
Wenn sich eine ungünstige Veränderung in der Partnerschaft andeutet, die womöglich zu einer Trennung führen könnte, sollte das Paar schnell für eine Gleichstellung bei der steuerlichen Aufteilung sorgen. Ansonsten kann es zu einer Benachteiligung des Partners mit der Klasse 5 kommen.
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Der Rechner hilft beim Ermitteln der Abzüge
Lohnsteuer und weitere Abgaben auf das Gehalt lassen sich ebenso berechnen wie die Versteuerung von anderen Einkünften. Hierfür gibt es im Internet Rechner, die es auch dem Laien ermöglichen, die Steuerabzüge schon frühzeitig zu kalkulieren. So weiß man schon im Voraus darüber Bescheid, wie viel Euro an das Finanzamt gehen und was auf dem eigenen Konto landet.
In den Online-Rechner werden Daten wie das Bruttogehalt, die Steuerklasse und weitere Besonderheiten wie Freibeträge eingegeben. Auch Sonderleistungen oder zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Börsengeschäften oder aus Vermietung und Verpachtung, lassen sich bei diesen Rechnern eintragen. Auf dieser Basis errechnet das System, wie hoch die Abzüge sind und was dem Steuerzahler selbst zur Verfügung steht.
Kann das Ehegattensplitting helfen?
Wer die Abzüge bei der Klasse 5 als extrem hoch empfindet, bei dem kann eventuell das Ehegattensplitting eine bessere Wahl sein. Hierbei handelt es sich um die Aufteilung 4/4. Bei dieser erfolgt die Berechnung nicht nur auf der Basis des individuellen Bruttogehalts. Stattdessen summieren sich die Verdienste beider Partner, werden halbiert und dann besteuert.
Das Ehegattensplitting kommt vor allem für Paare infrage, die etwa gleich viel Brutto erhalten. In bestimmten Fällen kann es auch dann ausgewählt werden, wenn einer der Partner überhaupt keine Einkünfte hat oder nur sehr wenig Einkommen bezieht. Der Lohnrechner hilft den Eheleuten bei der Prüfung, ob sich die Entscheidung für das Ehegattensplitting lohnt.
Steuerpflicht im Zusammenhang mit Aktienhandel
Gewinne aus Aktien müssen versteuert werden. Ob es sich nur um kleine Aktiengewinne handelt oder um mehrstellige Profite, man kommt nicht um diese Steuerpflicht herum. Wie hoch diese Steuern sind, hängt von der persönlichen Steuerklasse ab. Auch hier gilt: Bei Klasse 3 sind die Abzüge geringer, bei 5 fallen sie höher aus. Die genaue Regelung für die Abgeltungssteuer hat die Kapitalertragsteuer abgelöst und erfolgt inzwischen nach einem vereinfachten Prinzip: Die deutschen Banken behalten den fälligen Steuerbetrag gleich ein und leiten ihn direkt weiter an die Finanzbehörden.
Wer an der Börse handelt – entweder als Privatperson oder auf professioneller Basis – muss also seine Bank oder den Broker über seine Steuerklasse informieren. Bei bestimmten Sonderfällen kann es trotzdem nötig sein, ein paar Angaben in der eigenen Einkommenssteuererklärung einzutragen. Denn auch Informationen zur Religionszugehörigkeit wirken sich auf den Steuersatz aus.
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